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Hier finden Sie alle Antworten zu Fragen über die Mitgliedschaft: Wer kann Mitglied werden? Was für Beiträge sind zu entrichten?



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Wer kann DPRG-Mitglied werden?
Ordentliche Mitglieder können alle Public Relations-Fachleute mit mindestens zweijähriger Berufspraxis werden

Juniorenmitglieder können alle Nachwuchskräfte werden, die auf dem Gebiet der Public Relations tätig sind (nach der Ausbildung, während der Anwartschaft als ordentliches Mitglied)

Korrespondierendes Mitglied können werden:
  • Fachleute aus Berufszweigen, die den Public Relations nahe stehen

  • Persönlichkeiten, die vorübergehend mit Public Relations betraut sind, und solche, die den Public Relations in besonderer Weise verbunden sind


Fördernde Mitglieder/Firmenmitglieder können natürliche oder juristische Personen, Unternehmen, Institutionen oder Körperschaften werden, die der DPRG beim Erreichen ihrer Ziele helfen wollen

Studienmitglieder können werden: Fachschüler, Studenten, Volontäre, Trainees und Auszubildende

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Handbuch Politisches Marketing - Impulse und Strategien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

von Volker J. Kreyher

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DIE ZIELE DER DPRG

Der Berufsverband der Public Relations-Fachleute in der Bundesrepublik Deutschland hat folgende Ziele.